Schädlinge in Ihrem Betrieb können Sie in Schwierigkeiten bringen. Durch Beschwerden Ihrer Gäste könnte Ihr Name einen schlechten Ruf bekommen und das Image ankratzen. Desweiteren sind Verurteilungen und Geldstrafen aufgrund des Verstoßes gegen das Lebensmittelrecht möglich. Die Auflagen könnten verschärft werden.
Es könnten Regressforderungen gestellt werden, d. h. Schadensersatzfoderungen von Dritten.
Dies alles würde dem Ansehen schaden und einen Umsatzrückgang zu Folge haben.
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